Interkommunale Zusammenarbeit muss endlich Form annehmen
Eine erste Nagelprobe für die interkommunale Zusammenarbeit kann die gemeinsame organisatorische Zusammenarbeit beim Betrieb ihrer Abwasserkläranlagen sein. Die Koalition von CDU und FDP hat diesen Punkt auf die Tageordnung des Mittelzentrum Ried setzen lassen, um endlich einen konkreten Fortschritt zu erreichen. Ein Angebot von rund 34.000 Euro für eine Begutachtung der organisatorischen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der vier Ried-Kommunen Lampertheim, Bürstadt, Biblis und Groß-Rohrhein liegt vor. Darüber hinaus will Bürstadt mit einem eigenen Gutachten die gemeinsame Anbindung mit Lampertheim an die Kläranlage in Mannheim als weitre Option prüfen. Das Thema wird die Gremien der Stadt Bürstadt demnächst weiter beschäftigen. Egal was kommt, wir brauchen eine rechtliche Form für eine Kooperation. Denkbar ist ein Zweckverband, also ein Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften auf der Grundlage eines Gesetzes und/oder eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe. Zweckverbände sind die bekannteste und häufigste Form interkommunaler Kooperation. Denkbar ist aber auch eine privatrechtliche Gesellschaft (etwa eine GmbH) oder auch die nach der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung jetzt möglichen Anstalt öffentlichen Rechts.